Ein Arbeitnehmer kann wegen manipulierter Bewerbungsunterlagen auch nach mehreren Jahren erfolgreicher Arbeit für das Unternehmen fristlos gekündigt werden. Dies stellt ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg klar.
Das Urteil beruht auf dem Fall eines Schweißers, der seine Ausbildungszeugnisse um jeweils eine Note nach oben „korrigiert“ hat. Der Schwindel flog 8 Jahre später auf, das Unternehmen kündigten dem Mitarbeiter fristlos, das Gericht wies eine Klage des Schweißers ab.
Die Manipulation habe eine schwerwiegende Auswirkung auf das Vertrauensverhälntnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Das Vertrauen auf die Richtigkeit von Zeugnissen sei besonders schützenswert, so die Richter. Nur dadurch sei eine faire Vergleichbarkeit von Bewerbern möglich.
Merke: Lügen bringen nicht weiter!
Eine aufrichtige Bewerbung fußt nicht auf falschen „Tatsachen“, sondern vielmehr auf einer reflektierten Darstellung der eigenen Kompetenzen. Diese zu erfassen und gewinnbringend in Szene zu setzen, ermöglicht u.a. die ProfilPASS©-Analyse. Nähere Informationen hierzu sind unter www.2befirst.de zu finden.
15. Februar 2008 um 12:02
Nein lügen bringen wirklich nichts, denn am ende kommt eh alles raus und dann dich vor deinem chef oder abteilungsleiter zu rechtfertigen is schon nen scheiß gefühl, am besten ihr macht aber ne video-bewerbung da sieht man direkt eure mimik wie ihr ausseht , wie ihr redet ob deutlich oder verklemmt !!!
6. August 2009 um 1:27
Ok, das war wirklich eine dreiste Lüge und da hat derjenige die Kündigung wohl wirklich verdient. Aber man darf manchmal sogar beim Bewerbungsgespräch lügen, denn manche Fragen darf der Arbeitgeber gar nicht stellen, wie zum Beispiel die klassische Frage nach Schwangerschaft. Da man seine Chancen ungerechtfertigt verschelchtern würde, wenn man die Frage nicht ebantwortet, darf man dann auch mal flunkern. Finde ich an sich gut, allerdings schätze ich, dass der Chef dann hinterher gar nicht gut auf den Neuen zu sprechen sein wird…