Online-Profil - So recherchieren Personalchefs! Bewerbung im Freien
Jun 29

Quelle: www.focus.de

Auf dem Arbeitsmarkt sind die Zeiten des Fair Play endgültig vorbei, selbst Lügen sind erlaubt. Arbeitsrechtlerin Verena S. Rottmann erklärt, wie man Brüche im Lebenslauf vorteilhaft kaschiert.

In den seltensten Fällen ist ein Lebenslauf wirklich lückenlos, weil kein Lebensweg nur gradlinig verläuft. Deshalb kommt es nicht darauf an, unbedingt einen Musterlebenslauf zu präsentieren, sondern einen in sich stimmigen, der eine bestimmte Zielrichtung und positive Entwicklung erkennen lässt.

Gekonnt Lücken kaschieren

Bewerber müssen Phasen, in denen sie keinen Job hatten, im Lebenslauf nicht explizit hervorheben, sagt Rottmann. „Kleinere Zeitlücken können kaschiert werden, indem der Lebenslauf nicht tabellarisch verfasst wird, sondern thematische Schwerpunkte gebildet werden, um den Blick des Lesers auf die wesentlichen Inhalte zu lenken.“

Zeitlücken bis zu drei Monaten können im Lebenslauf meist übergangen werden. Dauerte die Jobpause mehr als sechs Monate sollten sich Bewerber etwas einfallen lassen, um diese geschickt auszufüllen. Gut machen sich Tätigkeiten, die der beruflichen Entwicklung dienlich erscheinen, zum Beispiel Lehrgänge zur Spezialisierung, eine Umschulung oder ein Fernstudium. Fallen diese Möglichkeiten mangels Belegen flach, können Sie die Fehlzeiten mit selbstständiger Tätigkeit, Aushilfsjobs oder der Pflege eines Angehörigen ausfüllen, empfiehlt die Autorin des Buchs „Legale Bewerbungstricks“. Wichtig hierbei ist, dass die Tätigkeiten, falls sie erfunden sein sollten, nicht nachprüfbar sind. Im Vorstellungsgespräch müssen Jobaspiranten allerdings mit Nachfragen rechnen.

Wann darf gemogelt werden?

Bewerbung ist Selbstdarstellung. Das heißt, eine Bewerbung ist umso erfolgversprechender, je besser Sie sich im Bewerbungsverfahren präsentieren. Dazu gehört natürlich, dass Sie alle Pluspunkte geschickt hervorheben und Dinge, die sich im Bewerbungsverfahren negativ auswirken könnten, außen vor lassen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie hochstapeln oder hinsichtlich Ihrer tatsächlichen fachlichen Kompetenzen schwindeln dürfen. Erlaubt sind allenfalls kleine Übertreibungen, wie beispielsweise die Angabe von „Tätigkeitsschwerpunkten“, die während Ihrer früheren Beschäftigungen in Wirklichkeit eher eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Wichtig ist aber, dass Sie tatsächlich über einige berufliche Erfahrung auf dem fraglichen Gebiet verfügen.

Fragen, die in unmittelbarer Beziehung zu der ausgeschriebenen Stelle stehen, sind grundsätzlich erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Lizenz zum Lügen haben Bewerber, wenn im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel die nach einer bestehenden Schwangerschaft. Antworten Sie bei Fragen nach Ihren persönlichen Verhältnissen diplomatisch. Fragen, die Ihre Intimsphäre verletzen, brauchen Sie sich dagegen nicht gefallen zu lassen. Grenzen Sie sich bestimmt, aber höflich ab.

Einige Bewerber übertreiben bei der Angabe sprachlicher Kompetenzen – eine gute Idee?

Das Beherrschen von Fremdsprachen ist in vielen Berufen ein absolutes „Muss“. Wer hier im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens – entweder aus Selbstüberschätzung oder um die Stelle zu bekommen – vorgibt, mehr zu können, als es wirklich der Fall ist, wird dafür ganz schnell seine Quittung bekommen. Gerade bei Positionen, in denen Fremdsprachen vorausgesetzt werden, testen Personaler die Angaben schon während des Vorstellungsgesprächs, indem sie beispielsweise das Gespräch plötzlich in der vorausgesetzten Fremdsprache fortführen.

Welche Angaben in der Bewerbung muss ich belegen?

Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Lebenslauf alle Qualifikationen und Tätigkeiten mit Zeugnissen oder anderen Zertifikate belegen. Nach längerer Beschäftigungsdauer, ab circa drei Jahren, sollten Sie stets ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Selbstverständlich dürfen derartige Leistungsnachweise nicht ver- oder gar gefälscht sein. Wer sich auf diese Weise einen Vorteil zu verschaffen versucht, macht sich strafbar. Falls Sie im Bösen aus einer Firma ausscheiden, kann es günstiger für Sie sein, nur um ein einfaches Zeugnis zu bitten.

Wie überprüfen Unternehmen Bewerbungsunterlagen?

Sofern die Bewerbungsunterlagen lückenhaft sind, Widersprüche erkennen lassen oder aufgrund der Daten Ihres Ausscheidens aus einer Firma deutlich wird, dass Sie fristlos entlassen worden sind, wird jeder Personalchef versuchen, Erkundigungen über Sie einzuholen. Dies kann zum Beispiel durch eine Nachfrage bei Ihrem früheren Arbeitgeber geschehen oder gar mithilfe einer Detektei.

Was passiert, wenn „Notlügen“ auffliegen?

Das hängt davon ab, ob Sie ein „Recht zur Lüge“ hatten oder nicht. Wurden Ihnen beispielsweise im Vorstellungsgespräch unzulässige Fragen gestellt (bei Bewerberinnen zum Beispiel nach einer bestehenden Schwangerschaft) und beantworten Sie eine solche Frage bewusst unrichtig, dann kann Ihnen der Chef nachträglich nichts anhaben. Haben Sie aber beispielsweise eine zulässige Frage Ihres künftigen Arbeitgebers (zum Beispiel nach Ihrer Qualifikation) unrichtig beantwortet und fliegt dieser Schwindel später auf, dann müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie seit Ihrer Einstellungslüge bereits jahrelang unbeanstandet in dem Unternehmen gearbeitet haben und diese deshalb erheblich an Bedeutung verloren hat.

Habe ich schlechtere Karten, wenn ich nicht schummle?

Sofern Sie qualifiziert sind und einen gradlinigen Lebenslauf vorweisen können, haben Sie es gar nicht nötig zu schummeln. Wer allerdings meint, „ehrlich währt am längsten“, kann beim Kopf-an-Kopf-Rennen um einen guten Job das Nachsehen haben, wenn die anderen Bewerber es besser verstehen, sich ins rechte Licht zu setzen. All diejenigen, die hier und da eine kleine Schwachstelle im Lebenslauf haben, zum Beispiel ein längere Erkrankung oder Arbeitslosigkeit, werden sich ohne die eine oder andere Notlüge sicher schwertun, einen Job zu bekommen.

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