Dass Bewerbung viel mit Werbung zu tun hat, zeigt sich nicht nur im Rahmen der professionellen Bewerbungsberatung immer wieder, auch bei der Steuererklärung gilt: Bewerbungkosten sind Werbungskosten!
Damt Sie mit dem Finanzamt keine Schwierigkeiten haben, gilt es folgende Tipps zu beachten:
Folgende Kosten können als Werbungskosten voll geltend gemacht werden:
- Kosten von Bewerbungsunterlagen, wie Bewerbungsmappen, Briefpapier, Kopien, Umschläge, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber sowie Druckkosten.
- Kosten für Bewerbungsfotos.
- Porto- und Versandkosten von Bewerbungen.
- Kosten durch Stellenanzeigen.
- Fahrten zur Vorstellung plus Tagespauschale, Km-Geld, Telefonkosten, Hotelübernachtung, Taxi, Parkgebühren, öffentliche Verkehrsmittel. Um diese Kosten steuerlich geltend zu machen sollte man Einladungs- oder Ablehnungsschreiben vorlegen können.
- Kosten durch professionelle Optimierung der Bewerbungsunterlagen (Musterbewerbungen) können bis zu 250,00 EUR jährlich übernommen werden. Das heißt für Sie: Unser Angebot der Optimierung der Gestaltung und Formulierung Ihrer Unterlagen kann voll abgesetzt werden!
- Auch sonstige Kosten für Beratungsangebote von 2befirst (z.B. Profilanalyse, Selbstmarketingtraining) können Sie steuerlich geltend machen!
- Kauf von Wochenendausgaben verschiedener Tageszeitungen, um darin die Stellenangebote durchzusehen.
Damit Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, sollten Sie diese grundsätzlich durch Belege nachweisen. Wenn Sie alle Rechnungen aufbewahren, beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Bewerbungskosten. Sollten Sie im Einzelfall keine Belege besitzen, so sollten Sie versuchen, ob Ihr Finanzbeamter eine Pauschale akzeptiert. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch - hier kommt es auf das Verständnis des jeweiligen Sachbearbeiters an. Die Höhe der angesetzten Pauschale sollte den Betrag von 15 EUR je Bewerbung (zzgl. etwaiger Fahrtkosten) allerdings nicht übersteigen!
Es empfiehlt sich generell der Steuererklärung eine Liste beizufügen, auf welcher die angeschriebenen Firmen ggf. mit Datum der eingereichten Bewerbung aufgeführt sind.
Wer übrigens durch den neuen Job berufsbedingt umzieht, kann auch diese Kosten von der Steuer absetzen.
Bitte beachten Sie: Alle hier aufgeführten Angaben sind ohne Gewähr!