Aug 29

Das Thema “Arbeitszeugnisse” taucht im Rahmen der Bewerbungsberatungen von 2befirst immer wieder auf: Wie ist das Zeugnis zu bewerten? Gibt es versteckte Hinweise? Kann ich ggf. eine Korrektur verlangen?

Im Zuge der Bewerbungsoptimierung analysieren wir selbstverständlich auch die vorliegenden Arbeitszeugnisse. Meist werden die positiven Aussagen nur unzureichend in die Bewerbungsformulierungen einbezogen. Eine große Chance wird damit vertan!
Bei negativ auszulegenden Formulierungen ist dies nur selten Absicht des Ausstellers, sondern häufig schlichtweg Unwissen. Es lohnt sich in diesem Fall, mit dem ehemaligen Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und Möglichkeiten einer Korrektur zu besprechen. Wir haben diesbezüglich positive Erfahrungen gemacht.

Zum Thema “Arbeitszeugnisse” lesen Sie auch folgenden Artikel aus der Süddeutschen Zeitung:

Quelle: www.sueddeutsche.de, V. Wolff

Eine Bewerbung ohne Praktika ist wie ein Anschreiben mit Tippfehlern - kaum Erfolg versprechend. Doch dafür muss auch das Zeugnis stimmen.

Das Praktikum gehört in den Lebenslauf, genauso wie ein Schulabschluss und eine Ausbildung. Doch Arbeitgeber wollen nicht nur wissen, dass die Studierenden oder Absolventen ein Praktikum gemacht haben - sie wollen auch wissen, wie sie sich dabei angestellt haben. Der beste Nachweis dafür ist ein qualifiziertes Zeugnis - eines also, bei dem nicht nur bestätigt wird, was der Praktikant in welcher Zeit gemacht hat, sondern in dem die Leistungen auch bewertet werden.

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Jul 01

Quelle: ddp

Eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Bewerbung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Kläger ernsthaft für die ausgeschriebene Stelle interessiert hat. Erfolgte die Bewerbung nur zu dem Zweck, vom potenziellen Arbeitgeber Schadenersatz einzufordern, bestehe grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

Eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung bei der Bewerbung hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Kläger ernsthaft für die ausgeschriebene Stelle interessiert hat. Erfolgte die Bewerbung nur zu dem Zweck, vom potenziellen Arbeitgeber Schadenersatz einzufordern, bestehe grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

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Feb 21

Ein Arbeitnehmer kann wegen manipulierter Bewerbungsunterlagen auch nach mehreren Jahren erfolgreicher Arbeit für das Unternehmen fristlos gekündigt werden. Dies stellt ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg klar.

Das Urteil beruht auf dem Fall eines Schweißers, der seine Ausbildungszeugnisse um jeweils eine Note nach oben „korrigiert“ hat. Der Schwindel flog 8 Jahre später auf, das Unternehmen kündigten dem Mitarbeiter fristlos, das Gericht wies eine Klage des Schweißers ab.

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