Viele Arbeitssuchende lassen Ihre Bewerbungsfotos von einem professionellen Fotografen anfertigen. Dieser grundsätzlich empfehlenswerte Schritt birgt allerdings dann eine Gefahr, wenn die Fotos dann später im Internet, z.B. als Profilfoto auf Bewerbungsportalen oder Social Networks veröffentlicht werden.
Die Stiftung Warentest warnt in Ihrer Juni-Ausgabe vor diesem Schritt, denn mit der Online-Verwendung werden meist die Urheberrechte des Fotografen verletzt! Es droht eine Abmahnung, welche die Zahlung der Rechtskosten und erhöhte Lizenzgebühren mit sich bringt.
Deshalb: Besprechen Sie die beabsichtigte Verwendung der Fotos mit Ihrem Fotografen und lassen Sie sich die Genehmigung zur Veröffentlichung im Internet schriftlich bestätigen. Nur so können Sie Streitigkeiten vermeiden und mit einem professionellen Foto im Internet überzeugen.
Textquelle: test 6/2009
P.S. Unser Tipp für Bewerber aus dem Rheinland:
Fotostudio Bernd Löber, Köln, Internet: www.bewerbung-foto.com
9. Februar 2013 um 4:31
Seriöse Fotografen geben die schriftliche Bestätigung schon von sich aus mit, denn heutzutage ist es mehr als üblich, sich auch online darzustellen. Dass überhaupt ein Fotograf in dieser Form abmahnt, ist natürlich eine Frechheit, zeigt aber wieder nur den “Abmahnwahn” in Deutschland. Auch wir haben darüber berichtet: http://www.recht-freundlich.de/urheberrechte-und-mitarbeiterfotos